Rechtssatz RS0115841
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115841
Entscheidungsdatum
22.10.2001
Norm
AußStrG §1 B1
VEG §13
StV 1955 Art24
Rechtssatz
Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der behaupteten Enteignung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch Art 24 StV 1955 ist im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen.Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der behaupteten Enteignung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch Artikel 24, StV 1955 ist im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115841
Dokumentnummer
JJR_20011022_OGH0002_0010OB00219_01I0000_002