Rechtssatz RS0116018
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116018
Entscheidungsdatum
20.11.2001
Rechtssatz
Bei der Entscheidung über den Einschränkungsantrag wegen Überdeckung gemäß §41 Abs 2 EO können nicht die erlegten Sicherheiten den bereits zur Hereinbringung der Forderung begründeten Pfandrechten hinzugerechnet werden.Bei der Entscheidung über den Einschränkungsantrag wegen Überdeckung gemäß §41 Absatz 2, EO können nicht die erlegten Sicherheiten den bereits zur Hereinbringung der Forderung begründeten Pfandrechten hinzugerechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116018
Dokumentnummer
JJR_20011120_OGH0002_0030OB00093_01Z0000_002