Rechtssatz RS0116092
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116092
Entscheidungsdatum
12.02.2002
Rechtssatz
Macht sich ein Unternehmer das Prestigedenken der von ihrer Werbung angesprochenen Käufer, durch die Verwendung einer GEBERIT-Druckerplatte gegenüber den Benützern der WC-Anlage einen GEBERIT-Unterputzspülkasten vorzugeben, zu Nutze und nützt er damit den Ruf des klägerischen Produkts für sich aus, verstößt er gegen § 1 UWG.Macht sich ein Unternehmer das Prestigedenken der von ihrer Werbung angesprochenen Käufer, durch die Verwendung einer GEBERIT-Druckerplatte gegenüber den Benützern der WC-Anlage einen GEBERIT-Unterputzspülkasten vorzugeben, zu Nutze und nützt er damit den Ruf des klägerischen Produkts für sich aus, verstößt er gegen Paragraph eins, UWG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116092
Dokumentnummer
JJR_20020212_OGH0002_0040OB00282_01A0000_001