Rechtssatz RS0116140
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116140
Entscheidungsdatum
27.02.2012
Rechtssatz
Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, WEG in Verbindung mit Paragraph 3, MRG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116140
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014
Dokumentnummer
JJR_20011211_OGH0002_0050OB00210_01W0000_002