Rechtssatz RS0116159
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116159
Entscheidungsdatum
29.01.2002
Rechtssatz
Wer nur mit seinem Kapital an einem in Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist, übt keine selbständige Tätigkeit aus; er tritt vielmehr entweder gar nicht oder allenfalls als Vertreter (Organ, Prokurist und dgl) des Unternehmensträgers auf.
Die bloße Beteiligung als stiller Gesellschafter oder als Kommanditist begründet demnach keine Unternehmereigenschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116159
Dokumentnummer
JJR_20020129_OGH0002_0040OB00294_01S0000_001