Rechtssatz RS0116452
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116452
Entscheidungsdatum
26.02.2002
Rechtssatz
§ 45 MRG kann über § 1 Abs 4 Z 1 MRG für die Miete einer Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikats nicht analog angewendet werden. Der Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag setzt begrifflich voraus, dass sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet und kommt daher für die Miete einer Grundfläche nicht in Betracht.Paragraph 45, MRG kann über Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer eins, MRG für die Miete einer Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikats nicht analog angewendet werden. Der Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag setzt begrifflich voraus, dass sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet und kommt daher für die Miete einer Grundfläche nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116452
Dokumentnummer
JJR_20020226_OGH0002_0050OB00004_02B0000_001