Rechtssatz RS0116544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116544
Entscheidungsdatum
24.05.2006
Rechtssatz
Für die in §12a Abs 3 Satz 3 MRG unterstellte Umgehungsabsicht ist zu fordern, dass das rechtsgeschäftliche Handeln vordergründig die Vereitelung des Anhebungsrechts des Vermieter bezweckt.Für die in §12a Absatz 3, Satz 3 MRG unterstellte Umgehungsabsicht ist zu fordern, dass das rechtsgeschäftliche Handeln vordergründig die Vereitelung des Anhebungsrechts des Vermieter bezweckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116544
Dokumentnummer
JJR_20020226_OGH0002_0050OB00011_02G0000_003