Rechtssatz RS0116643
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116643
Entscheidungsdatum
04.06.2014
Rechtssatz
Die Erwerbsvoraussetzung "gegen Entgelt" in § 367 ABGB ist im Sinne bloßer Entgeltlichkeit des Erwerbsgeschäftes zu verstehen, weshalb ein bei Übergabe Gutgläubiger auch dann Eigentümer wird, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde.Die Erwerbsvoraussetzung "gegen Entgelt" in Paragraph 367, ABGB ist im Sinne bloßer Entgeltlichkeit des Erwerbsgeschäftes zu verstehen, weshalb ein bei Übergabe Gutgläubiger auch dann Eigentümer wird, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 144/02v
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 2 Ob 144/02v
Veröff: SZ 2002/101
- 2 Ob 188/11b
Entscheidungstext OGH 22.10.2012 2 Ob 188/11b
Vgl; Beisatz: Dies gilt jedenfalls für den Erwerb im gewöhnlichen Betrieb eines Unternehmens. (T1); Bem: Ob der Rechtssatz im Hinblick auf diverse Meinungen im Schrifttum auch für den Erwerb vom Vertrauensmann weiterhin als gültig angesehen werden kann, wurde in der Entscheidung mangels Lösungserfordernisses nicht abschließend behandelt. (T2)
- 7 Ob 81/14h
Entscheidungstext OGH 04.06.2014 7 Ob 81/14h
Auch; Beisatz: Rechtsprechung und überwiegende Lehre lassen es für die Annahme von Entgeltlichkeit im Sinn des § 367 ABGB (egal ob alte oder neue Fassung) genügen, dass ein Entgelt vereinbart wurde, mag es auch noch nicht bezahlt worden sein. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116643
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20020808_OGH0002_0020OB00144_02V0000_001