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Rechtssatz RS0116702

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116702

Geschäftszahl

4Ob169/02k

Entscheidungsdatum

20.08.2002

Rechtssatz

Macht ein Gesellschafter gegen andere Gesellschafter einen Anspruch mit der Behauptung geltend, die Beklagten hätten ihn durch ihr treuwidriges und sittenwidriges Verhalten als Altgesellschafter geschädigt; sie seien - neben den anderen Altgesellschaftern - für die falschen Angaben in den für die Akquisition von Neugesellschaftern dienenden Unterlagen verantwortlich; die Einlagen der Neugesellschafter seien dazu bestimmt gewesen, eine qualifizierte Unterkapitalisierung der Gesellschaft zu beseitigen, dann fällt das jedenfalls unter den vom Gesetz verwendeten Begriff „verantwortlich gemacht hat", so dass der Zuständigkeitstatbestand des Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer 6 und jener des Paragraph 92 b, JN gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 169/02k
    Entscheidungstext OGH 20.08.2002 4 Ob 169/02k
    Veröff: SZ 2002/104

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116702

Dokumentnummer

JJR_20020820_OGH0002_0040OB00169_02K0000_002