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Rechtssatz RS0116808

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116808

Geschäftszahl

10ObS260/02m

Entscheidungsdatum

27.08.2002

Rechtssatz

Zahnärztliche Assistentin mit einjähriger Ausbildungszeit ist kein berufsschutzbegründender qualifizierter Beruf. Die Mithilfe einer zahnärztlichen Assistentin hat sich ausschließlich auf die Unterstützung des Arztes zu beziehen und darf ihre Tätigkeit keinen integrierenden Bestandteil der ärztlichen Behandlung bilden vergleiche SSV-NF9/A1 mwN). Eine Vergleichbarkeit mit der besonders qualifizierten Tätigkeit einer Operationsschwester ist nicht gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116808

Dokumentnummer

JJR_20020827_OGH0002_010OBS00260_02M0000_001