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Rechtssatz RS0116843

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0116843

Geschäftszahl

15Os85/02

Entscheidungsdatum

10.10.2002

Rechtssatz

Der Vermögensbegriff des österreichischen Strafrechts umfasst die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte. Eine behördliche Errichtungsbewilligung für eine private Krankenanstalt, deren Erlangung für jeden Erwerber mit Kosten verbunden und die für den Inhaber und/oder Dritte von wirtschaftlichem Interesse ist, somit einen objektiven Verkehrswert besitzt, stellt Vermögen (hier: im Sinne des Paragraph 153, StGB) des Berechtigten dar, wobei die Frage, ob der Inhaber im konkreten Fall imstande ist, das ihm zustehende Recht selbst auszuüben oder nicht, für die Beurteilung der Werthaltigkeit der eingeräumten Bewilligung nicht ausschlaggebend ist, genügt es doch, wenn diese infolge Bestehens eines Marktes entgeltlich transferiert werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 85/02
    Entscheidungstext OGH 10.10.2002 15 Os 85/02

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116843

Dokumentnummer

JJR_20021010_OGH0002_0150OS00085_0200000_001