Rechtssatz RS0116927
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116927
Entscheidungsdatum
15.12.2009
Rechtssatz
Bei Auftreten eines Pflegebedarfs für Angehörige während des Urlaubs ist, soferne die Voraussetzungen nach § 16 UrlG gegeben sind, eine Unterbrechung des Urlaubs analog der Bestimmung des § 5 Abs 1 UrlG angezeigt.Bei Auftreten eines Pflegebedarfs für Angehörige während des Urlaubs ist, soferne die Voraussetzungen nach Paragraph 16, UrlG gegeben sind, eine Unterbrechung des Urlaubs analog der Bestimmung des Paragraph 5, Absatz eins, UrlG angezeigt.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 90/02d
Entscheidungstext OGH 16.10.2002 9 ObA 90/02d
- 9 ObA 28/09x
Entscheidungstext OGH 15.12.2009 9 ObA 28/09x
Auch; Beisatz: Hier konkretisierend: Die notwendige Betreuung eines gesunden Kindes, Wahl- oder Pflegekindes (gemäß Pkt 17.1.2 Urlaubsanweisung für ÖBB-Bedienstete) - sei es auch in einem höheren Ausmaß als sonst üblich, weil die vorwiegend betreuende Person aus den Gründen des § 15d Abs 2 Z 1 bis 4 MSchG ausgefallen ist - kann der Pflege einer kranken Person nicht gleichgehalten werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116927
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010
Dokumentnummer
JJR_20021016_OGH0002_009OBA00090_02D0000_001