Rechtssatz RS0116985
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116985
Entscheidungsdatum
24.10.2002
Rechtssatz
Gesamtverträge für das Rechtsverhältnis Hausapotheken führender Ärzte und einzelnen Sozialversicherungsträgern sieht das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz nicht vor. Streitigkeiten aus einem solchen Verhältnis stehen mit dem durch Einzelvertrag geregelten Rechtsverhältnis zwischen Ärzten und Sozialversicherungsträger daher weder in einem rechtlichen noch in einem tatsächlichen Zusammenhang im Sinne des §344 ASVG, weshalb zu deren Schlichtung die Kompetenz der Paritätischen Schlichtungskommission nicht gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116985
Dokumentnummer
JJR_20021024_OGH0002_0020OB00256_02I0000_001