Rechtssatz RS0116988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116988
Entscheidungsdatum
11.11.2002
Norm
RL-BA 1977 §45
RL-BA 1977 §46
RL-BA 1977 §47
Rechtssatz
Die Textierung: ... "Rechtsanwalt zum Telefontarif! Keine weiteren Kosten! Brauchen Sie Hilfe, Rat oder Rechtsinformationen? Ob Ehestreit, Verwaltungsrecht, Strafrecht etc. Hier sind Sie richtig! Rufen Sie einfach die Telefonnummer ..." stellt jedenfalls eine Verletzung der § 45 ff RL-BA dar, weil hier massiv ein Anschein marktschreierischer oder sonstwie unsachlicher Anpreisung von Dienstleistungen erfolgt, welcher der für den anwaltlichen Berufsstand zu fordernden Seriosität krass zuwiderläuft.Die Textierung: ... "Rechtsanwalt zum Telefontarif! Keine weiteren Kosten! Brauchen Sie Hilfe, Rat oder Rechtsinformationen? Ob Ehestreit, Verwaltungsrecht, Strafrecht etc. Hier sind Sie richtig! Rufen Sie einfach die Telefonnummer ..." stellt jedenfalls eine Verletzung der Paragraph 45, ff RL-BA dar, weil hier massiv ein Anschein marktschreierischer oder sonstwie unsachlicher Anpreisung von Dienstleistungen erfolgt, welcher der für den anwaltlichen Berufsstand zu fordernden Seriosität krass zuwiderläuft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116988
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Dokumentnummer
JJR_20021111_OGH0002_013BKD00005_0200000_001