Rechtssatz RS0117181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117181
Geschäftszahl
16Ok14/02 (16Ok15/02)
Entscheidungsdatum
16.12.2002
Rechtssatz
Die Vermutung des § 34 Abs 1a KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben).Die Vermutung des Paragraph 34, Absatz eins a, KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben).
Schlagworte
LKW-Mautsystem
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117181
Dokumentnummer
JJR_20021216_OGH0002_0160OK00014_0200000_001