Rechtssatz RS0117329
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117329
Entscheidungsdatum
28.01.2003
Rechtssatz
Die der Minderheit einzuräumende Möglichkeit der Äußerung über eine beabsichtigte wichtige Veränderung vor der Beschlussfassung ist durch eine spätere richterliche Prüfung der Zumutbarkeit der von der Mehrheit eigenmächtig veranlassten wichtigen Veränderung für die Minderheit im Regelfall nicht substituierbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117329
Dokumentnummer
JJR_20030128_OGH0002_0010OB00267_02Z0000_001