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Rechtssatz RS0117400×

Rechtssatz RS0117400

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117400

Geschäftszahl

2Ob38/03g

Entscheidungsdatum

13.03.2003

Rechtssatz

Die geplante Expansion eines Unternehmens stellt ein wichtiges Interesse des Untervermieters im Sinne des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 12, MRG dar. Im Kündigungsstreit kann aber die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung nicht beurteilt werden. Wenn der Untervermieter eine solche Expansion plant und sie nicht nur (oder überwiegend) dazu dient, das Untermietverhältnis zu beenden - die Kündigungalso rechtsmissbräuchlich wäre -, stellt der dadurch herbeigeführte Bedarf an den untervermieteten Räumen einen Kündigungsgrund im Sinne der zitierten Gesetzesstelle dar.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 38/03g
    Entscheidungstext OGH 13.03.2003 2 Ob 38/03g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117400

Dokumentnummer

JJR_20030313_OGH0002_0020OB00038_03G0000_001