Rechtssatz RS0117513
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117513
Entscheidungsdatum
24.03.2021
Norm
ABGB §149 Abs1
ABGB idF KindRÄG 2001 §230
ABGB idF KindRÄG 2001 §282 Abs1 A
Rechtssatz
Geschenke von besachwalterten Personen jedenfalls an in Not geratene Kinder können dem Wohl des Betroffenen als Geschenkgeber dienen und damit sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt werden, soweit weder derzeit noch absehbar zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 75/02d
Entscheidungstext OGH 26.02.2003 3 Ob 75/02d
- 7 Ob 30/21v
Entscheidungstext OGH 24.03.2021 7 Ob 30/21v
Vgl; Beisatz: Hier aber Nichterteilung der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des das Vermögen des Betroffenen ausschließlich vermindernden Rechtsgeschäfts als weder von seinem Willen getragen noch seinem Interesse und seinem Wohl dienend. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117513
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2021
Dokumentnummer
JJR_20030226_OGH0002_0030OB00075_02D0000_002