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Rechtssatz RS0117537

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117537

Geschäftszahl

16Ok20/02

Entscheidungsdatum

10.03.2003

Rechtssatz

Im Rahmen des Ausnahmetatbestandes des Paragraph 41, Absatz 3, KartG ist beim Konzernbegriff auf die bloße Möglichkeit der wirtschaftlichen Einflussnahme abzustellen.

Dies hat jedenfalls insoweit zu gelten, als die gesellschaftsrechtliche Position so stark ist, dass die beherrschende Gesellschaft mit Maßnahmen, die nicht selbst als Zusammenschluss nach Paragraph 41, Absatz eins und 2 KartG zu prüfen wären, das Wettbewerbsverhalten der beherrschten Gesellschaft maßgeblich beeinflussen könnte (etwa Satzungsänderungen). Eine vollständige und endgültige Abhängigkeit aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Position ist jedenfalls bei einer 75 % übersteigenden Beteiligung, und daher erst recht bei einer 100 %igen Tochtergesellschaft anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 20/02
    Entscheidungstext OGH 10.03.2003 16 Ok 20/02

Schlagworte

Zusammenschluss Bahn/Post; Prozent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117537

Dokumentnummer

JJR_20030310_OGH0002_0160OK00020_0200000_003