Rechtssatz RS0117556
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117556
Entscheidungsdatum
04.04.2013
Rechtssatz
Im Rahmen der Einlagensicherung ist mit der betraglichen Beschränkung auf Euro 20.000 nicht nur für die Konkursforderung des Einlegers gegen die insolvente Bank einzustehen. Es handelt sich viel mehr um eine eigene, von den Sondervorschriften über die Teilnahmeansprüche am Konkurs losgelöste Forderung gegen das zur Einlagensicherung berufene Institut. Aus dieser Eigenständigkeit des Einlagensicherungsanspruchs folgt, dass er nicht am Maßstab eines Konkursteilnahmeanspruchs zu messen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117556
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20021217_OGH0002_0050OB00281_02P0000_002