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Rechtssatz RS0117559

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117559

Geschäftszahl

5Ob243/02z

Entscheidungsdatum

03.12.2002

Norm

ABGB idF KindRÄG 2001 §148 Abs1 A

Rechtssatz

Wurde bisher weder eine einvernehmliche noch eine gerichtliche Regelung des Besuchsrechtes getroffen, sondern einem Elternteil ein Besuchsrecht bloß "gewährt", so darf das Gericht den Antrag auf Besuchsrechtsregelung -selbst wenn er inhaltlich überzogen ist- nicht abweisen, sondern muss eine sachgerechte Besuchsrechtsregelung treffen. Der Verweis auf eine tatsächliche - in dieser Form nicht weiter aufrechtzuerhaltende -bloße Übung des Besuchsrechtes ersetzt nicht das den Antragsteller aus §148 ABGB zustehende Recht einer gerichtlichen Besuchsrechtsregelung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117559

Dokumentnummer

JJR_20021203_OGH0002_0050OB00243_02Z0000_001