Rechtssatz RS0117559
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117559
Entscheidungsdatum
03.12.2002
Norm
ABGB idF KindRÄG 2001 §148 Abs1 A
Rechtssatz
Wurde bisher weder eine einvernehmliche noch eine gerichtliche Regelung des Besuchsrechtes getroffen, sondern einem Elternteil ein Besuchsrecht bloß "gewährt", so darf das Gericht den Antrag auf Besuchsrechtsregelung -selbst wenn er inhaltlich überzogen ist- nicht abweisen, sondern muss eine sachgerechte Besuchsrechtsregelung treffen. Der Verweis auf eine tatsächliche - in dieser Form nicht weiter aufrechtzuerhaltende -bloße Übung des Besuchsrechtes ersetzt nicht das den Antragsteller aus §148 ABGB zustehende Recht einer gerichtlichen Besuchsrechtsregelung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117559
Dokumentnummer
JJR_20021203_OGH0002_0050OB00243_02Z0000_001