Rechtssatz RS0117657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117657
Geschäftszahl
10ObS159/03k
Entscheidungsdatum
17.06.2003
Rechtssatz
Feststellung, dass "bei Einhaltung des Gesamtkalküls vermehrte Krankenstände nicht prognostizierbar sind", reicht nicht aus, einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu verneinen, weil die Dauer "vermehrter Krankenstände" hieraus nicht annähernd eingestuft und abgeschätzt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117657
Dokumentnummer
JJR_20030617_OGH0002_010OBS00159_03K0000_001