Rechtssatz RS0117689
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117689
Entscheidungsdatum
12.06.2003
Rechtssatz
Der Erbe, der nach dem Rechte auch nur eines Spaltnachlasses persönlich und ohne Betragsbeschränkung haftet, kann grundsätzlich auch dann in Österreich zur Bezahlung der ganzen Schuld verurteilt werden, wenn er hier betragsbeschränkt oder noch gar nicht haftet, weil ihm der Nachlass noch nicht eingeantwortet wurde. Die Annahme einer bloßen "Pro-rata-Haftung" würde die Gläubiger benachteiligen, weil sie, um eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung durchzusetzen möglicherweise in allen Ländern klagen müssten, in denen Teilnachlässe liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117689
Dokumentnummer
JJR_20030612_OGH0002_0020OB00081_03F0000_001