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Rechtssatz RS0117689

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117689

Geschäftszahl

2Ob81/03f

Entscheidungsdatum

12.06.2003

Rechtssatz

Der Erbe, der nach dem Rechte auch nur eines Spaltnachlasses persönlich und ohne Betragsbeschränkung haftet, kann grundsätzlich auch dann in Österreich zur Bezahlung der ganzen Schuld verurteilt werden, wenn er hier betragsbeschränkt oder noch gar nicht haftet, weil ihm der Nachlass noch nicht eingeantwortet wurde. Die Annahme einer bloßen "Pro-rata-Haftung" würde die Gläubiger benachteiligen, weil sie, um eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung durchzusetzen möglicherweise in allen Ländern klagen müssten, in denen Teilnachlässe liegen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 81/03f
    Entscheidungstext OGH 12.06.2003 2 Ob 81/03f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117689

Dokumentnummer

JJR_20030612_OGH0002_0020OB00081_03F0000_001