Rechtssatz RS0117818
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117818
Entscheidungsdatum
22.05.2007
Rechtssatz
Eine nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Benützungsregelung iSd §835 ABGB über eine Liegenschaft mit der Ehewohnung ist auch nach rechtskräftiger Scheidung solange unzulässig, als ein Verfahren nach §§81ff EheG noch läuft oder noch anhängig gemacht werden kann; dies gilt auch dann, wenn ein Dritter einen Liegenschaftsanteil eines Ehegatten (in casu: durch Zuschlag im Exekutionsverfahren) erwirbt.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 51/03a
Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 51/03a
- 4 Ob 76/07s
Entscheidungstext OGH 22.05.2007 4 Ob 76/07s
Auch; Beisatz: Hier nicht relevant, weil Landwirtschaften als Unternehmen von der Aufteilung ausgenommen sind. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117818
Dokumentnummer
JJR_20030424_OGH0002_0030OB00051_03A0000_001