Rechtssatz RS0117825
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117825
Entscheidungsdatum
28.05.2003
Rechtssatz
Der gegen den Dritten bestehende Anspruch auf Unterlassung eines dolosen Eingriffs in ein fremdes, aus dem Gesellschaftsvertrag ableitbares Wohnungsgebrauchsrecht ist sicherungsfähig, dies freilich nur über die Erlassung einer (gesonderten) anspruchsgebundenen einstweiligen Verfügung gegen den Dritten bei Erfüllung der allgemeinen (sonstigen) Voraussetzungen des §381 EO-also gerade nicht (wie gegenüber dem dolosen Ehegatten) gemäß §382e EO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117825
Dokumentnummer
JJR_20030528_OGH0002_0070OB00086_03B0000_001