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Rechtssatz RS0117842

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117842

Geschäftszahl

7Ob148/03w

Entscheidungsdatum

05.08.2003

Rechtssatz

Versicherungsschutz zufolge "Verwendung" (nach deutscher Terminologie: "Gebrauch") des (versicherten) Fahrzeuges im Sinne des §2 KHVG besteht nicht bloß bei Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern bei einer solchen schlechthin. Von einer solchen (bloßen) "Verwendung" ist auch auszugehen, wenn ein Kraftfahrzeug zum Zwecke des Transportes auf ein anderes Beförderungsmittel (hier: Bahn) gestellt ist, jedoch sodann während dieser Phase vom (wenngleich stillstehenden und immobilen) Fahrzeug dennoch eine typische gefahrengeneigte Schädigung ausgeht, wie dies gerade beim Herunterfallen ungesicherten (bzw ungenügend gesicherten) Ladegutes geradezu typisch und beispielhaft ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 148/03w
    Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 148/03w
    Veröff: SZ 2003/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117842

Dokumentnummer

JJR_20030805_OGH0002_0070OB00148_03W0000_001