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Rechtssatz RS0117908

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117908

Geschäftszahl

10ObS9/02z

Entscheidungsdatum

17.06.2003

Rechtssatz

Die Norm erfasst auch auf Arbeitsmaschinen montierte hydraulisch betriebene Schlagwerkzeuge (hier: an einem Bagger montierten Hydraulikhammer), dieauf Grund technischer Weiterentwicklung wegen ihrer handgeführten Pressluftwerkzeugen gegenüber gesteigerten Effizienz und Wirtschaftlichkeit üblicherweise eingesetzt werden, sofern die Auswirkungen bei der Arbeit mit solchen Geräten auf die bedienende Person gleichartig sind, sich die Auswirkungen also nicht wesentlich von jenen eines Pressluftwerkzeugs unterscheiden. Unerheblich ist, dass der Hammer (Meissel) hydraulisch und nicht mit Pressluft angetrieben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117908

Dokumentnummer

JJR_20030617_OGH0002_010OBS00009_02Z0000_001