Rechtssatz RS0117908
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117908
Entscheidungsdatum
17.06.2003
Rechtssatz
Die Norm erfasst auch auf Arbeitsmaschinen montierte hydraulisch betriebene Schlagwerkzeuge (hier: an einem Bagger montierten Hydraulikhammer), dieauf Grund technischer Weiterentwicklung wegen ihrer handgeführten Pressluftwerkzeugen gegenüber gesteigerten Effizienz und Wirtschaftlichkeit üblicherweise eingesetzt werden, sofern die Auswirkungen bei der Arbeit mit solchen Geräten auf die bedienende Person gleichartig sind, sich die Auswirkungen also nicht wesentlich von jenen eines Pressluftwerkzeugs unterscheiden. Unerheblich ist, dass der Hammer (Meissel) hydraulisch und nicht mit Pressluft angetrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117908
Dokumentnummer
JJR_20030617_OGH0002_010OBS00009_02Z0000_001