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Rechtssatz RS0117932

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0117932

Geschäftszahl

11Os28/03

Entscheidungsdatum

24.06.2003

Rechtssatz

Die Auslegung der einzelnen, im Gesetz taxativ angeführten kridaträchtigen Verhaltensweisen kann sich mangels relevanter Rechtsvorschriften und Verkehrsnormen nur am Maßstab eines ordentlich wirtschaftenden Menschen in der konkreten Situation des Täters orientieren. Weil dieser Maßstab aber erst die Grenzziehung zur Fahrlässigkeit schlechthin bestimmt und für sich allein noch kein Gradmesser ihrer Schwere ist, ist das kridaträchtige Verhalten im Einzelfall zusätzlich auch an den Kriterien der groben Fahrlässigkeit zu messen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 28/03
    Entscheidungstext OGH 24.06.2003 11 Os 28/03

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117932

Dokumentnummer

JJR_20030624_OGH0002_0110OS00028_0300000_003