Rechtssatz RS0117944
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117944
Entscheidungsdatum
11.08.2020
Rechtssatz
Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 141/03m
Entscheidungstext OGH 25.06.2003 3 Ob 141/03m
- 4 Ob 71/20z
Entscheidungstext OGH 11.08.2020 4 Ob 71/20z
Beisatz: Hier: Kompensationsverbot in einem Mietvertrag zwischen zwei Verbrauchern zulässig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117944
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2020
Dokumentnummer
JJR_20030625_OGH0002_0030OB00141_03M0000_001