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Rechtssatz RS0118057

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0118057

Geschäftszahl

14Os79/03; 14Os49/05w

Entscheidungsdatum

07.06.2005

Rechtssatz

Echte Idealkonkurrenz von Schlepperei und Vermittlung von Scheinehen:

Die Strafdrohung des Paragraph 104, Absatz eins, FrG gegen Schlepperei zielt auf Migrationsunrecht ab, das durch spezifische Verknüpfung der Verletzung staatlicher Hoheitsrechte, insbesondere des Schutzes der Grenzen, mit der Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens und wirtschaftlicher Interessen Österreichs und der Europäischen Union gekennzeichnet ist vergleiche auch 13 Os 139/99 - "staatlicher Anspruch auf Vollziehung der Normen über Einreise und Aufenthalt von Fremden"). Das Verbot der Vermittlung von Scheinehen gemäß Paragraph 106, Absatz eins, FrG erfasst zwar gleichfalls Migrationsunrecht, aber ohne Blick auf den Schutz der Grenzen, weil damit auch Verhaltensweisen in Bezug auf bereits - rite - eingereiste, lediglich im Inland (bzw Unionsgebiet) eine Erteilung der Aufenthaltsbewilligung anstrebende Fremde erfasst werden.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 79/03
    Entscheidungstext OGH 30.09.2003 14 Os 79/03
  • 14 Os 49/05w
    Entscheidungstext OGH 07.06.2005 14 Os 49/05w
    Auch; nur: Echte Idealkonkurrenz von Schlepperei und Vermittlung von Scheinehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118057

Dokumentnummer

JJR_20030930_OGH0002_0140OS00079_0300000_001