Rechtssatz RS0118057
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118057
Entscheidungsdatum
07.06.2005
Rechtssatz
Echte Idealkonkurrenz von Schlepperei und Vermittlung von Scheinehen:
Die Strafdrohung des § 104 Abs 1 FrG gegen Schlepperei zielt auf Migrationsunrecht ab, das durch spezifische Verknüpfung der Verletzung staatlicher Hoheitsrechte, insbesondere des Schutzes der Grenzen, mit der Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens und wirtschaftlicher Interessen Österreichs und der Europäischen Union gekennzeichnet ist (vgl auch 13 Os 139/99 - "staatlicher Anspruch auf Vollziehung der Normen über Einreise und Aufenthalt von Fremden"). Das Verbot der Vermittlung von Scheinehen gemäß § 106 Abs 1 FrG erfasst zwar gleichfalls Migrationsunrecht, aber ohne Blick auf den Schutz der Grenzen, weil damit auch Verhaltensweisen in Bezug auf bereits - rite - eingereiste, lediglich im Inland (bzw Unionsgebiet) eine Erteilung der Aufenthaltsbewilligung anstrebende Fremde erfasst werden.Die Strafdrohung des Paragraph 104, Absatz eins, FrG gegen Schlepperei zielt auf Migrationsunrecht ab, das durch spezifische Verknüpfung der Verletzung staatlicher Hoheitsrechte, insbesondere des Schutzes der Grenzen, mit der Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens und wirtschaftlicher Interessen Österreichs und der Europäischen Union gekennzeichnet ist vergleiche auch 13 Os 139/99 - "staatlicher Anspruch auf Vollziehung der Normen über Einreise und Aufenthalt von Fremden"). Das Verbot der Vermittlung von Scheinehen gemäß Paragraph 106, Absatz eins, FrG erfasst zwar gleichfalls Migrationsunrecht, aber ohne Blick auf den Schutz der Grenzen, weil damit auch Verhaltensweisen in Bezug auf bereits - rite - eingereiste, lediglich im Inland (bzw Unionsgebiet) eine Erteilung der Aufenthaltsbewilligung anstrebende Fremde erfasst werden.
Entscheidungstexte
- 14 Os 79/03
Entscheidungstext OGH 30.09.2003 14 Os 79/03
- 14 Os 49/05w
Entscheidungstext OGH 07.06.2005 14 Os 49/05w
Auch; nur: Echte Idealkonkurrenz von Schlepperei und Vermittlung von Scheinehen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118057
Dokumentnummer
JJR_20030930_OGH0002_0140OS00079_0300000_001