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Rechtssatz RS0118062

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0118062

Geschäftszahl

Bkv3/03

Entscheidungsdatum

15.10.2003

Norm

MuttSchG §3
RAO §2 Abs1

Rechtssatz

Auch eine zweimalige Mutterschutzzeit kann unter den Voraussetzungen des Paragraph 2, Absatz eins, RAO als Verwendung bei einem Rechtsanwalt (sohin innerhalb der dreijährigen "Kernzeit" praktischer Verwendung) anerkannt werden. Das gilt jedoch nur grundsätzlich, da Ausnahmsregelungen nicht (ungeprüft) extensiv angewendet werden dürfen und setzt Mutterschutzzeiten bei zwei Geburten von höchstens zweimal 16, sohin 32 Wochen, also den Normalfall von zwei Schwangerschaften und Geburten voraus, wobei sich bei einem späteren als dem vorausberechneten Geburtstermin eine Verlängerung ergeben kann.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/03
    Entscheidungstext OGH 15.10.2003 Bkv 3/03

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118062

Dokumentnummer

JJR_20031015_OGH0002_000BKV00003_0300000_001