Rechtssatz RS0118254
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118254
Entscheidungsdatum
22.10.2003
Rechtssatz
Es stellt einen Fall der Verminderung des bar zu erlegenden Betrags dar, wenn ein bei der Versteigerung zum Zuge kommender Buchberechtigter die Liegenschaft ersteht. In diesem Fall ist er (auf Antrag) vom Erlag jenes Teils des Meistbots zu befreien, der zweifelsfrei zur Befriedigung seiner eigenen Ansprüche zu dienen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118254
Dokumentnummer
JJR_20031022_OGH0002_0030OB00196_03Z0000_002