Rechtssatz RS0118277
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118277
Entscheidungsdatum
11.05.2012
Rechtssatz
Ein Name wird gebraucht, wenn er zur Kennzeichnung einer vom Namensträger verschiedenen Person oder Unternehmung verwendet oder wenn ein Zusammenhang zwischen einem fremden Namen und den Erzeugnissen oder Einrichtungen eines anderen hergestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118277
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20031118_OGH0002_0040OB00108_03S0000_001