Rechtssatz RS0118289
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118289
Entscheidungsdatum
17.11.2003
Rechtssatz
Die Post (PTA) handelt bei der Gestaltung der Provisionsbedingungen für die Tabaktrafikanten ("Verschleißerprovision") nicht "in Ausübung" ihrer Monopolbefugnisse. Bei dem Vertrieb der Postwertzeichen handelt es sich vielmehr um einen der Erzeugung und Ausgabe der Briefmarken nachgelagerten Markt, auf dem verschiedene im Wettbewerb stehende Unternehmen - etwa die Parteien dieses Verfahrens - die Postwertzeichen den Letztverbrauchern anbieten. Sie unterliegt daher der kartellgerichtlichen Mißbrauchsaufsicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118289
Dokumentnummer
JJR_20031117_OGH0002_0160OK00014_0300000_002