Rechtssatz RS0118568
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118568
Entscheidungsdatum
23.01.2004
Norm
EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art1
Rechtssatz
Die Übertragung des Auftrags zur Herstellung der gesamten Verpflegung eines Krankenhauses unter Beistellung der bisherigen vom vorigen Auftragnehmer benutzten wesentlichen Betriebsmittel des Auftraggebers ohne Übernahme des Personals und des bisherigen Menüplans stellt einen Betriebsübergang im Sinne des Art 1 der Richtlinie dar.Die Übertragung des Auftrags zur Herstellung der gesamten Verpflegung eines Krankenhauses unter Beistellung der bisherigen vom vorigen Auftragnehmer benutzten wesentlichen Betriebsmittel des Auftraggebers ohne Übernahme des Personals und des bisherigen Menüplans stellt einen Betriebsübergang im Sinne des Artikel eins, der Richtlinie dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118568
Dokumentnummer
JJR_20040123_OGH0002_008OBA00122_03D0000_001