Rechtssatz RS0118584
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118584
Entscheidungsdatum
17.02.2004
Rechtssatz
"Vor-Ausführungen analog § 245 Abs 1 StPO" oder "grundlegende Ausführungen" als Teil der Nichtigkeitsbeschwerde kennt § 285 Abs 1 StPO nicht; sie sind daher insoweit einer prozessordnungsgemäßen Erledigung von vornherein nicht zugänglich."Vor-Ausführungen analog Paragraph 245, Absatz eins, StPO" oder "grundlegende Ausführungen" als Teil der Nichtigkeitsbeschwerde kennt Paragraph 285, Absatz eins, StPO nicht; sie sind daher insoweit einer prozessordnungsgemäßen Erledigung von vornherein nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118584
Dokumentnummer
JJR_20040217_OGH0002_0140OS00100_0300000_002