Rechtssatz RS0118642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118642
Entscheidungsdatum
21.10.2003
Rechtssatz
Hat ein Ehepaar gemeinsam den Mindestanteil von der GBV gekauft und ist die Frau nunmehr als Rechtsnachfolgerin ihres geschiedenen Ehegaten in Bezug auf die Wohnung aufgrund eines Scheidungsvergleichs alleinige Eigentümerin des Mindestanteils, kommt ihr die Antragslegitimation nach §22 Abs1 Z6 WGG 1979 iVm §15 WGG1979 zu. Wegen der Teilbarkeit des Rückzahlungsanspruchs muss allerdings bei dessen Bemessung auf das zwischen den seinerzeitigen Ehegatten bestehende Gemeinschaftsverhältnis Bedacht genommen werden.Hat ein Ehepaar gemeinsam den Mindestanteil von der GBV gekauft und ist die Frau nunmehr als Rechtsnachfolgerin ihres geschiedenen Ehegaten in Bezug auf die Wohnung aufgrund eines Scheidungsvergleichs alleinige Eigentümerin des Mindestanteils, kommt ihr die Antragslegitimation nach §22 Abs1 Z6 WGG 1979 in Verbindung mit §15 WGG1979 zu. Wegen der Teilbarkeit des Rückzahlungsanspruchs muss allerdings bei dessen Bemessung auf das zwischen den seinerzeitigen Ehegatten bestehende Gemeinschaftsverhältnis Bedacht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118642
Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00156_03G0000_002