Rechtssatz RS0118646
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118646
Entscheidungsdatum
21.10.2003
Rechtssatz
Ein festgestellter Rückzahlungsanspruch hat ohne Notwendigkeit einer besonderen Geltendmachung auch die Zinsen zu umfassen. Es kann dabei allerdings nur auf eine Fälligkeit Bedacht genommen werden, die sich iSd § 37 Abs 4 MRG mit ausreichender Deutlichkeit aus dem Verfahren "ergibt".Ein festgestellter Rückzahlungsanspruch hat ohne Notwendigkeit einer besonderen Geltendmachung auch die Zinsen zu umfassen. Es kann dabei allerdings nur auf eine Fälligkeit Bedacht genommen werden, die sich iSd Paragraph 37, Absatz 4, MRG mit ausreichender Deutlichkeit aus dem Verfahren "ergibt".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118646
Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00156_03G0000_005