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Rechtssatz RS0118791

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118791

Geschäftszahl

5Ob6/04z

Entscheidungsdatum

10.02.2004

Rechtssatz

Paragraph 2, Absatz 2, MaklerG stellt eine gesetzliche Vermutung auf, dass ein Makler unter bestimmten Voraussetzungen Erklärungsbote des Geschäftsherrn ist, dass also ihm zugehende Erklärungen eines Dritten Rechtswirkung für seinen Geschäftsherrn entfalten. Das allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Makler auch befugt ist, Erklärungen, die zum Abschluss des Vertrages mit seinem Geschäftsherrn führen können, mit Wirksamkeit für diesen entgegenzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 6/04z
    Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 6/04z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118791

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0050OB00006_04Z0000_001