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Rechtssatz RS0118905

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118905

Geschäftszahl

4Ob11/04b

Entscheidungsdatum

30.03.2004

Norm

B-VG Art7
StGG Art

Rechtssatz

Es besteht kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht darauf, dass einmal eingeräumte Rechte nie wieder abgeschafft werden; dies wird vielmehr nur dann ausnahmsweise angenommen, wenn der von der Abschaffung Betroffene über einen längeren Zeitraum eine Erwartungshaltung aufbauen durfte, diese Erwartungshaltung enttäuscht wurde und damit für den Einzelnen sachwidrigerweise gravierende Nachteile verbunden sind (VfSlg 14.960 uva).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 11/04b
    Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 11/04b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118905

Dokumentnummer

JJR_20040330_OGH0002_0040OB00011_04B0000_002