Rechtssatz RS0118926
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118926
Entscheidungsdatum
27.03.2007
Rechtssatz
Die Verpflichtung des Verbrauchers, bei Änderung der Besitz-, Eigentums- oder Miteigentumsverhältnisse an der Wohnung dafür zu sorgen, dass der Nachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Energieversorger eintritt, ist dahin zu interpretieren, dass der Verbraucher, der die Wohnung aufgibt und das der Benützung zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet, seinem Nachfolger bei sonstiger Weiterhaftung für die aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche des Energieversorgers die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überbinden muss. Eine derartige Klausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag ist sittenwidrig.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 130/03f
Entscheidungstext OGH 29.04.2004 8 Ob 130/03f
Veröff: SZ 2004/66
- 1 Ob 224/06g
Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 224/06g
Vgl; Beisatz: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln in Wasserbezugsverträgen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118926
Dokumentnummer
JJR_20040429_OGH0002_0080OB00130_03F0000_001