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Rechtssatz RS0118928

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118928

Entscheidungsdatum

04.07.2013

Rechtssatz

Die Anmeldung eines ausländischen Rechtsträgers nach Paragraph 13, HGB erfordert den Nachweis der tatsächlichen Errichtung der Zweigniederlassung im Inland. Darunter ist nicht zu verstehen, dass die für den tatsächlichen Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung erforderlichen Einrichtungen zur Gänze bereits vorhanden sein müssen. Wohl aber müssen räumliche und organisatorische Vorkehrungen getroffen sein, die Rückschlüsse darauf zulassen, dass tatsächlich eine Betriebsstätte geschaffen wird, die einen fortlaufenden (nicht nur gelegentlichen) und weitgehend verselbständigten Geschäftsbetrieb im Sinn des Unternehmenszwecks ermöglicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 44/04w
    Entscheidungstext OGH 29.04.2004 6 Ob 44/04w
    Veröff: SZ 2004/65
  • 6 Ob 43/04y
    Entscheidungstext OGH 29.04.2004 6 Ob 43/04y
  • 6 Ob 119/13p
    Entscheidungstext OGH 04.07.2013 6 Ob 119/13p
    Beisatz: Zum nach der Rechtsprechung erforderlichen Nachweis der Errichtung einer Zweigniederlassung (vgl § 120 Abs 2 Satz 2 JN) lassen sich keine allgemeinen Kriterien aufstellen, sondern die firmenbuchgerichtliche Prüfung erfolgt typischerweise einzelfallbezogen. Der Oberste Gerichtshof kann daher nur eine auffallende Fehlbeurteilung des Rekursgerichts bei Anwendung der dargestellten Kriterien der Rechtsprechung aufgreifen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118928

Im RIS seit

29.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023

Dokumentnummer

JJR_20040429_OGH0002_0060OB00044_04W0000_001