Rechtssatz RS0118935
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118935
Entscheidungsdatum
11.06.2008
Norm
ZPO §54e Abs1 Z2
EO §54b
Rechtssatz
In § 54e Abs 1 Z 2 EO ist als Einstellungsgrund ausdrücklich vorgesehen, dass der Gläubiger zwar einen Exekutionstitel vorlegt, der sogar die Exekution deckt, jedoch nicht mit den im Exekutionsantrag gemachten Angaben über den Exekutionstitel übereinstimmt. Es wird etwa erfasst, dass der betreibende Gläubiger ein Abweichen zwischen zugesprochener und hereinzubringender Forderung nicht aufzeigte oder die geschuldete Leistung nach dem Exekutionstitel von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängt und im Exekutionsantrag auf diese Zug-um-Zug-Verpflichtung nicht hingewiesen wurde. Dies hat "Strafcharakter", weil die Exekution berechtigt sein kann.In Paragraph 54 e, Absatz eins, Ziffer 2, EO ist als Einstellungsgrund ausdrücklich vorgesehen, dass der Gläubiger zwar einen Exekutionstitel vorlegt, der sogar die Exekution deckt, jedoch nicht mit den im Exekutionsantrag gemachten Angaben über den Exekutionstitel übereinstimmt. Es wird etwa erfasst, dass der betreibende Gläubiger ein Abweichen zwischen zugesprochener und hereinzubringender Forderung nicht aufzeigte oder die geschuldete Leistung nach dem Exekutionstitel von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängt und im Exekutionsantrag auf diese Zug-um-Zug-Verpflichtung nicht hingewiesen wurde. Dies hat "Strafcharakter", weil die Exekution berechtigt sein kann.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 265/03x
Entscheidungstext OGH 28.04.2004 3 Ob 265/03x
Veröff: SZ 2004/60
- 3 Ob 58/08p
Entscheidungstext OGH 11.06.2008 3 Ob 58/08p
Vgl auch; Beisatz: Aus der Entscheidung 3 Ob 265/03x folgt keineswegs, dass der betreibende Gläubiger auch im „gewöhnlichen" Bewilligungsverfahren auf eine Zug - um - Zug - Verpflichtung hinzuweisen hätte. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118935
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Dokumentnummer
JJR_20040428_OGH0002_0030OB00265_03X0000_002