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Rechtssatz RS0119256

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0119256

Geschäftszahl

13Os178/03

Entscheidungsdatum

14.07.2004

Rechtssatz

Durch die Abweisung des Antrags, dem im Verhandlungssaal anwesenden Wirtschaftstreuhänder bei Erörterung des Gutachtens des Sachverständigen einen bestimmten Sitz neben dem Verteidiger des Beschwerdeführers zwecks Assistenzleistung zu gestatten, wurden Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt. Denn der Verteidiger kann während der Vernehmung des gerichtlich bestellten Sachverständigen neben dem nicht am Verhandlungstisch sitzenden Privatgutachter Platz nehmen und von dort aus am Verhandlungsgeschehen teilnehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119256

Dokumentnummer

JJR_20040714_OGH0002_0130OS00178_0300000_007