Rechtssatz RS0119256
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119256
Entscheidungsdatum
14.07.2004
Rechtssatz
Durch die Abweisung des Antrags, dem im Verhandlungssaal anwesenden Wirtschaftstreuhänder bei Erörterung des Gutachtens des Sachverständigen einen bestimmten Sitz neben dem Verteidiger des Beschwerdeführers zwecks Assistenzleistung zu gestatten, wurden Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt. Denn der Verteidiger kann während der Vernehmung des gerichtlich bestellten Sachverständigen neben dem nicht am Verhandlungstisch sitzenden Privatgutachter Platz nehmen und von dort aus am Verhandlungsgeschehen teilnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119256
Dokumentnummer
JJR_20040714_OGH0002_0130OS00178_0300000_007