Rechtssatz RS0119307
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119307
Entscheidungsdatum
18.08.2004
Rechtssatz
Die Klausel: "Laden Sie Ihr Konto rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer (ein Jahr plus 3 Monate) auf, sonst verlieren Sie Ihre Rufnummer und das restliche Guthaben!" ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.Die Klausel: "Laden Sie Ihr Konto rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer (ein Jahr plus 3 Monate) auf, sonst verlieren Sie Ihre Rufnummer und das restliche Guthaben!" ist gröblich benachteiligend im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119307
Dokumentnummer
JJR_20040818_OGH0002_0040OB00112_04F0000_001