Rechtssatz RS0119321
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119321
Entscheidungsdatum
12.08.2004
Rechtssatz
Eine Vertragsklausel, nach der "Nachforderungen" für in der Schlussrechnung eines Bauvorhabens nicht enthaltene Leistungen ausgeschlossen sind, ist jedenfalls insoweit unwirksam, als die betreffenden Positionen für den Werkbesteller erkennbar nur irrtümlich in die Schlussrechnung nicht aufgenommen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119321
Dokumentnummer
JJR_20040812_OGH0002_0010OB00144_04I0000_001