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Rechtssatz RS0119542

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0119542

Geschäftszahl

16Ok9/04

Entscheidungsdatum

11.10.2004

Norm

KartG 1988 §35
allg EG-RL 97/67/EG - Postdiensterichtlinie 397L0067
EG Amsterdam Art82
EG Amsterdam Art86

Rechtssatz

Bei der Frage der Beurteilung der Wirkung von Ressourcen aus einem Monopol auf einen anderen beherrschten Markt ist im Wesentlichen eine Übereinstimmung des Paragraph 35, KartG mit Artikel 82, EG in Verbindung mit Artikel 86, EG anzustreben. Der Rat hat am 15.12.1997 die Richtlinie 97/67/EG über die gemeinsamen Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität erlassen. Damit sollte einerseits die schrittweise und kontrollierte Liberalisierung gewährleistet, andererseits das Funktionieren des Universaldienstes unter finanziell ausgewogenen Bedingungen ermöglicht werden. Die Trennung zwischen reservierten und nicht reservierten Diensten soll der Vermeidung von Quersubventitionen dienen und auch sonst soll keine objektiv nicht gerechtfertigte Ausnutzung des Monopols zur Erlangung von beherrschenden Stellungen in anderen Märkten erfolgen. Wenn die Zustellung nur ein Teilbereich des hier maßgeblichen Marktes ist, kann ein Missbrauch dann vorliegen, wenn die Post als alleiniger Inhaber dieses Vertriebsnetzes für eine gesicherte Zustellung einem anderen Unternehmen den Zugang dazu nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen eröffnet.

Die Post hat es zu unerlassen in Rahmenverträgen, die sowohl Leistungen aus dem ihr reservierten Monopolbereich als auch solche aus dem nicht reservierten Bereich, in dem sie unter anderem mit der Antragstellerin in Wettbewerb steht, umfassen, in nicht nachvollziehbarer Weise Rabatte zu gewähren. Für den Vertragspartner muss der Eindruck entstehen, hinsichtlich der Rabatte im Monopolbereich allein auf das Wohlwollen der Post angewiesen zu sein. Besondere Gründe dafür, warum es nicht möglich wäre, für die Gewährung von Rabatten im Monopolbereich allgemeine Regeln (Umsatzvolumina etc) aufzustellen, aus denen sich dann auch ein Anspruch der Kunden ergeben würde, wurden nicht nachgewiesen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 9/04
    Entscheidungstext OGH 11.10.2004 16 Ok 9/04

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119542

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Dokumentnummer

JJR_20041011_OGH0002_0160OK00009_0400000_002