Rechtssatz RS0119543
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119543
Entscheidungsdatum
11.10.2004
Rechtssatz
Wenn ein Vertragspartner der Post nur Vertriebsgebiete, die wegen der geringen Dichte der Haushalte besonders schlecht zu betreuen und nicht kostendeckend sind, nachfragt und keinen Rabatt erhält, kann darin kein Missbrauch oder eine unsachliche Gleichbehandlung gesehen werden, wenn anderen Vertragspartnern, die eine flächendeckende Betreuung nachfragen, Rabatt gewährt wird. Bei flächendeckender Betreuung entfallen nämlich nur wenige Prozente an schlechten Streugebieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119543
Dokumentnummer
JJR_20041011_OGH0002_0160OK00009_0400000_003