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Rechtssatz RS0119674

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0119674

Geschäftszahl

8ObA43/04p; 9ObA123/08s

Entscheidungsdatum

08.10.2008

Rechtssatz

Bei Unterfertigung einer vom Veräußerer an die Arbeitnehmer durch jeweils formularmäßig vorbereitete Erklärungen herangetragene Anbots zum vorzeitigen Austritt ist von einer einvernehmlich erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszugehen. Wenn dem Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin zumindest bekannt sein musste, liegt ein gemäß Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, zweiter Fall KO anfechtbares nachteiliges Rechtsgeschäft vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119674

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JJR_20041222_OGH0002_008OBA00043_04P0000_001