Rechtssatz RS0119726
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119726
Entscheidungsdatum
19.08.2026
Rechtssatz
Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtlich orientiert. Die mit einer Änderung der Tätigkeit verbundene („funktionelle") Versetzung ist im VBG nicht geregelt. Die Möglichkeit zur funktionellen Versetzung des Vertragsbediensteten steht daher ohne seine Zustimmung nur im Rahmen des Dienstvertrages zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119726
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20050217_OGH0002_008OBA00093_04S0000_001